Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2026: BVerfG zu Verbot von Kindersexpuppen / 4,1 Milliarden Euro Strafe für Google / BGH zu USM-Haller-Regalen
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Legal Tribune OnlineDie juristische Presseschau vom 3. Juli 2026: BVerfG zu Verbot von Kindersexpuppen / 4,1 Milliarden Euro Strafe für Google / BGH zu USM-Haller-Regalenlto.deDas BVerfG bestätigte mit 6:2 Stimmen das strafbewehrte Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen. Der EuGH verurteilte Google wegen des Missbrauchs seiner Marktmacht. USM Haller erzielte einen Etappensieg im Urheberrechtsstreit.
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