BVerwG zur Abfallentsorgung: Waldeigentümer muss nicht immer für wilden Müll zahlen
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Legal Tribune OnlineBVerwG zur Abfallentsorgung: Waldeigentümer muss nicht immer für wilden Müll zahlenlto.deFür die Beseitigung von wildem Müll muss nicht automatisch der Waldeigentümer geradestehen. Das hat das BVerwG entschieden. Maßgeblich sind die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen GoA.
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