#94: Umstrittene Correctiv-Recherche, rechtsextreme “Artgemeinschaft”, rechtswidrige Grenzkontrollen
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#94: Umstrittene Correctiv-Recherche, rechtsextreme “Artgemeinschaft”, rechtswidrige Grenzkontrollen Gerechtigkeit & Loseblatt jonas_scherne Do., 30.04.2026 - 17:36 Correctiv-Recherche: 2024 löste das Magazin Correctiv mit seiner Recherche zum sogenannten Potsdamer Treffen bundesweite Proteste aus. Politiker, Rechtsextreme und andere Akteure hätten sich heimlich in einer Potsdamer Villa getroffen, um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" zu erarbeiten, schrieb Correctiv damals. In der Folge gab es mehrere Gerichtsverfahren von einzelnen Beteiligten, die die Ereignisse oder ihre Beteiligung falsch dargestellt sahen. Nun gibt es zwei sich deutlich widersprechende Gerichtsentscheidungen rund um die Recherche: Das LG Berlin II verbot Correctiv die Formulierung "Masterplan", weil sie "im Wesentlichen unwahr" sei, das LG Hamburg wiederum winkte die Aussage durch, da es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Wie kann es sein, dass zwei Gerichte die gleiche Passage so grundverschieden bewerten? Hendrik Wieduwilt hat beim Presserechtler Christian Schertz nachgefragt. Spirituelle Rechtsextremisten: Nicht erst seit dem gekippten "Compact"-Verbot ist bekannt, dass Vereinsverbote in Deutschland einer guten Begründung bedürfen. Das BVerwG bestätigte nun aber das Verbot der rechtsextremen Vereinigung "Die Artgemeinschaft". Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus – all das führte das Innenministerium seinerzeit in seiner Verbotsverfügung an. Der Verein selbst entgegnete, er habe mit Politik gar nichts zu tun und verstehe sich als Religionsgemeinschaft. Das stimme sogar teilweise, heißt es jetzt aus Leipzig – die Vereinigung sei aber offenkundig rechtsextrem. Maximilian Amos und Hendrik Wieduwilt besprechen, warum das Urteil auch über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist. Grenzkontrollen: Was passiert, wenn man einen Juraprofessor rechtswidrig kontrolliert? Man kann es sich denken – er klagt. Weil ein Professor der Universität des Saarlandes auf einem Rastplatz kontrolliert wurde, bemühte er das VG Koblenz. Er hielt die verlängerten deutschen Binnengrenzkontrollen für unionsrechtswidrig und bekam Recht. Wie geht es jetzt weiter an deutschen Grenzen? Sexualstrafrecht: In einigen europäischen Ländern gilt beim Einverständnis zu sexuellen Handlungen das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip. Deutschland ist keines davon – hierzulange ist "Nein heißt Nein" die Regel im Strafrecht. Das ist umstritten und führt laut vielen zu Beweisschwierigkeiten, Missverständnissen und Strafbarkeitslücken. Das Europäische Parlament sieht das genauso und möchte nun europaweit einheitlich das "Ja heißt Ja"-Prinzip einführen. Aber welche Chancen hat das Vorhaben? Keine Folge mehr verpassen Gerechtigkeit & Loseblatt hören Sie über alle gängigen Podcast-Apps, hier finden Sie den Podcast bei Spotify und bei Apple Podcasts . Dort gibt es auch detaillierte Zeitangaben zu den einzelnen Themen, sodass Sie bei Bedarf ein Thema überspringen können, wenn Sie es eilig haben. Außerdem sehen Sie dort auch die Shownotes, also die weiterführenden Links, auf die die Hosts sich in den Episoden beziehen. Wenn Sie keine Folge mehr verpassen wollen, "folgen" Sie Gerechtigkeit & Loseblatt (natürlich kostenlos) einfach in der jeweiligen App, neue Folgen werden Ihnen dann angezeigt, wenn sie erschienen sind. Kritik? Her damit! Viele Sterne und Bewertungen in den Podcast-Apps freuen uns, weil sie den Podcast für andere Hörerinnen und Hörer noch sichtbarer machen. Feedback – Lob, Kritik und Vorschläge – an [email protected] ist sehr willkommen, landet direkt bei den Hosts und wird, versprochen, beantwortet.
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