Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Kindersexpuppen – Kritik an fehlender Evidenzgrundlage
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Christian Rath
4d ago· 5 min readdeInsight
Summary
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz bestätigt, das Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verbietet. Der Artikel hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage dieses Verbots kritisch: Es fehlen belastbare Studien, die belegen, dass solche Puppen tatsächlich zu sexuellen Übergriffen auf Kinder führen oder diese fördern. Der Autor argumentiert, dass das Gesetz auf bloßen Vermutungen und moralischen Annahmen beruht, nicht auf empirischen Belegen. Er diskutiert die Spannung zwischen staatlichem Schutzauftrag und individueller sexueller Selbstbestimmung und weist auf die Gefahr hin, dass symbolische Gesetzgebung ohne klare Evidenzgrundlage zu einer Einschränkung von Grundrechten führen kann.
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Key quotes
· 3 pulledOb und wie man sich selbst befriedigt, gehört zu den intimsten Geheimnissen der meisten Menschen. Den Staat geht das zunächst mal nichts an.
Das Verbot von Kindersexpuppen beruht auf Vermutungen über eine Gefahr, nicht auf gesicherten Erkenntnissen.
Die Sachlage ist alles andere als eindeutig.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Gesetz gegen Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Dabei ist die Sachlage alles andere als eindeutig.
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