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BGH lehnt Revision ab: Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis
Cum-Ex-Kronzeuge Steck bleibt auf Bewährung: BGH bestätigt Urteil
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BONN / KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck bestätigt. Damit bleibt es bei einer Bewährungsstrafe statt einer Haftstrafe. Karlsruhe begründet die Entscheidung insbesondere mit Stecks Kooperations- und Aufklärungsleistung. Zugleich wird deutlich, dass die Kronzeugenregel nicht durch hohe Steuerschäden allein ausgehöhlt werden soll. Der Bundesgerichtshof (BGH) […] ... den vollständigen Artikel »Cum-Ex-Kronzeuge Steck bleibt auf Bewährung: BGH bestätigt Urteil« lesen Dieser Beitrag Cum-Ex-Kronzeuge Steck bleibt auf Bewährung: BGH bestätigt Urteil erschien als erstes auf IT BOLTWISE x Artificial Intelligence .
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