ArbG München zum Direktionsrecht: Kriegsdienstverweigerer muss Tram mit Werbung für Bundeswehr fahren
19h agode
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Legal Tribune OnlineArbG München zum Direktionsrecht: Kriegsdienstverweigerer muss Tram mit Werbung für Bundeswehr fahrenlto.deDarf ein Arbeitnehmer aus Gewissensgründen den Einsatz in einer Trambahn mit Bundeswehrwerbung verweigern? Das ArbG München verneint dies. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers überwiege die Gewissensfreiheit.
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